AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Dr. Claudia Eilles-Matthiessen, Plan C Kompetenzentwicklung®

  1. Geltungsbereich

    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber, Klienten oder Teilnehmer (im Folgenden gemeinsam “Kunden”) an Fortbildungen, Workshops, Coachings, Beratungsleistungen oder Veranstaltungen (im Folgenden “Veranstaltung”) und Plan C Kompetenzentwicklung (Inh. Dr. Claudia Eilles-Matthiessen), Kleine Brückenstrasse 6, 60594Frankfurt am Main (im Folgenden “Plan C”). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
  2. Vertragsgegenstand

    1. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs wird von Plan C nicht geschuldet. Plan C distanziert sich ausdrücklich von esoterischen oder sektenähnlichen Praktiken und erwartet dies auch von den Kunden
  3. Teilnahme an offenen Veranstaltungen und Fortbildungen

    1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt entweder online über die Anmeldeformulare, die auf der Website zur Verfügung stehen oder per E-Mail an mail@claudia-eilles.de. Falls die Anmeldung per E-Mail erfolgt, sind folgende Angaben erforderlich: Name des Kunden, die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse.
    2. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs gebucht. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Vertrages. Erst wenn Plan C die Anmeldung geprüft und mit einer weiteren E-Mail dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt hat, kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Plan C zustande. Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert.
    3. Plan C kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.
  4. Absage von offenen Veranstaltungen und Fortbildungen

    1. Plan C behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der Leiterin, höhere Gewalt) abzusagen. Sollte eine geplante Präsenzveranstaltung aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Ziffer 11 nicht möglich sein, ist Plan C berechtigt, die Veranstaltung als Online-Seminar durchzuführen, soweit eine gleichbleibende Qualität sichergestellt ist. Die Kunden werden davon umgehend per E-Mail informiert.
    2. Im Falle einer Absage durch Plan C gemäß Absatz 1 werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
  5. Änderungsvorbehalte

    1. Plan C ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Kunden nicht wesentlich ändern.
  6. Urheberrechte und Nutzung von Veranstaltungsunterlagen

    1. Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Plan C versichert, dass die von ihr bereitgestellten Veranstaltungsunterlagen frei von Rechten Dritter sind.
    2. Die von Plan C bereitgestellten Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Plan C räumt den Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Veranstaltungsunterlagen ein.
    3. Andere Verwendungen, insbesondere kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Plan C nicht gestattet.
    4. Die Änderung der Veranstaltungsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere die Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken sind nicht gestattet.
  7. Audio-, Foto- und Videoaufnahmen

    1. Audio-, Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltungen sind nur mit Zustimmung von Plan C zulässig. In den Veranstaltungen können Fotografien von den Kunden im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Diese Fotoprotokolle werden nur den Kunden der zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde einer Aufnahme seiner Person nicht zustimmen, wird er gebeten, zu Beginn der Veranstaltung darauf hinzuweisen, so dass dies bei der Erstellung des Fotoprotokolls berücksichtigt werden kann.
    2. Sollten einzelne Aufnahmen z.B. auf der Website von Plan C oder auf Social Media Plattformen veröffentlich werden, wird Plan C vorab zu dem jeweiligen Foto gesondert das Einverständnis der auf dem Foto deutlich zu erkennenden Personen einholen. Sollte einer der abgebildeten Personen, die auf dem Fotodeutlich erkennbar ist, der Veröffentlichung widersprechen, so wird das entsprechende Foto nicht veröffentlicht.
    3. Die Kunden sind verpflichtet, die Regel zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und zum Recht am eigenen Bild zu wahren und ebenfalls die Zustimmung aller auf einer Bild- oder Videoaufnahme deutlich erkennbaren Personen einzuholen.
  8. Datenschutz

    1. Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen Daten werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Datenschutzbestimmungen zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert.
    2. Plan C verpflichtet sich, die vom Kunden überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist außer in den gesetzlich erlaubten Fällen unzulässig. Die Kunden erscheinen mit Angabe von Namen, Funktion im Unternehmen, Unternehmen und Adresse auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen, die unter plan-c-frankfurt.de abrufbar sind.
    3. Die Vertragsparteien informieren sich bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere im Falle des Verlustes von Daten und unbefugten technischen Zugriffen oder Datendiebstahl.
  9. Fälligkeit und Zahlung, Aufrechnung

    1. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
    2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail an die bei Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse des Kunden. Sollte der Kunde eine postalische Zustellung der Rechnung wünschen, wird er gebeten, dies Plan C per E-Mail mitzuteilen.
    3. Verzugszinsen werden gemäß § 288 Abs.2 BGB mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
    4. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Plan C anerkannt sind
  10. Aufwendungsersatz

    1. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, hat Plan C Anspruch auf Ersatz der erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen, die in Ausübung der Tätigkeit entstanden sind, Übernachtungskosten werden in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden ersetzt bei Benutzung der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse; des Pkw: 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,35 €. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt Plan C vorbehalten. Plan C ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.
  11. Rücktritt und Stornoregelung

    1. Eine Stornierung der Veranstaltung oder der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Kunden ist schriftlich per Brief oder E-Mail an mail@claudia-eilles.de möglich. Im Falle der Stornierung gelten folgende Stornoregelungen. Diese gelten abhängig von der gebuchten Leistung, aber unabhängig davon, ob es sich um eine Präsenz- oder eine Online-Veranstaltung handelt.

      Leistungsbereich Einzelcoaching und Beratungsgespräche zur Auftragsklärung

      Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung Höhe des Honoraranspruchs
      Bis zu 7 Kalendertage vor dem Termin 0 %
      6 Kalendertage bis 48 Stunden vor dem Termin 50%
      Kürzer als 48 Stunden vor dem Termin 100%

      Leistungsbereich Seminare, Workshops, Fortbildungen, Gruppencoaching, Mediation, Konfliktmoderation

      Zeitpunkt der Stornierung Höhe des Honoraranspruchs
      Bis zu 28 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag 0 %
      28 bis 14 Kalendertagen vor dem ersten Veranstaltungstag 50%
      13 – 5 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag 80%
      4 Tage und weniger vor dem ersten Veranstaltungstag 100 %
    2. Plan C ist berechtigt, bei Stornierungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,– zu erheben, es sei denn, der Kunde (1) stellt einen geeigneten Ersatzteilnehmer oder (2) meldet sich verbindlich zu einem Folgetermin der Veranstaltung an. Der Betrag wird von dem Erstattungsbetrag abgezogen.
  12. Annahmeverzug, höhere Gewalt

    1. Kommt der Kunde mit der Annahme in Verzug oder unterlässt oder verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung, so ist Plan C berechtigt, die Durchführung der geschuldeten Veranstaltung zu verweigern, behält jedoch ihren Vergütungsanspruch abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen. Dies gilt auch für technische Störungen während der Durchführung der Veranstaltung, die in die Risikosphäre des Kunden fallen.
      Sollte Plan C aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Feuer, Streik, Aussperrung, kriegerische Ereignisse, staatliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Sabotage etc. nicht in der Lage sein, die Verpflichtungen unter diesem Vertrag nachzukommen, ist Plan C insoweit von den entsprechenden Verpflichtungen befreit, aber nur für den Zeitraum, in dem der Zustand höherer Gewalt anhält. Dies gilt auch für den Fall einer Pandemie (z. B. Covid-19) welche sich wirtschaftlich oder rechtlich wesentlich auf die Durchführbarkeit der vertraglichen Verpflichtungen auswirkt (z. B. behördliche angeordnete Ausgangssperren, Anordnungen zur Betriebsschließung, Quarantäne, u. ä.).
  13. Haftung

    1.  Die vertragliche und die gesetzliche Haftung von Plan C für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:
    2. Plan C haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Im Übrigen haftet Plan C nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
    3. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung gehaftet wird, ausgeschlossen.
    4. Plan C ist bei der Durchführung von Online-Seminaren um einen störungsfreien Betrieb stets bemüht. Dennoch kann es jederzeit aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einfluss von Plan C entziehen, vorübergehend zu Einschränkungen der Verfügbarkeit kommen. Plan C übernimmt daher keinerlei Haftung für Schäden oder Störungen infolge technischer Ausfälle oder höherer Gewalt
    5. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.
  14. Schlussklauseln

    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Teilnehmer den Vertrag als Unternehmer abschließt, vereinbaren die Parteien Frankfurt am Main als ausschließlichen Gerichtsstand.
    2. Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen
    3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
    4. Plan C nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.